Jeder Wähler und jede Wählerin hat
5
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
601
Wald, Wolfgang
602
Süssemilch, Hans-Jürgen
603
Günder, Karl-Josef
604
Bug, Andrea
605
Reith, Kathrin
606
Engel, Anja
607
Seller, Olga