Jeder Wähler und jede Wählerin hat
7
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
601
Stock, Erwin
602
Gehring, Geraldine
603
Müller, Maximilian
604
Peer, Kerstin
605
Rosin, Andre
606
Bösch, Markus
607
Weber, Timo
608
Vogel, Andreas