Jeder Wähler und jede Wählerin hat 7 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
0 Stimmen
601
Reinhard, Hans
602
Glozbach, Michael
603
Werner, Andrea
604
Karpenstein, Cornelia
605
Heitz, Thorsten
606
Mahr, Philipp
607
Schmidt, Martina
608
Labus, Matthäus