Jeder Wähler und jede Wählerin hat
7
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
601
Kramm, Heiko
602
Schönherr, Benjamin
603
Lehmann, Britta
604
Reiprich-Scholl, Miriam
605
Bredel, Nicholas
606
Roßbach, Dominik
607
Schmelz, André