Jeder Wähler und jede Wählerin hat 5 Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
0 Stimmen
601
Schultheis, Rudolf
602
Clar, Frank
603
Fehrmann, Thomas
604
Gärtner, Tobias
605
Bettinger, Lucas